Möblierte Wohnung München

AGB

Mietbedingungen

1. Gegenstand

Für den Mietvertrag für möblierte Wohnungen verschiedener Kategorien zum vorübergehenden Gebrauch in München gelten zwischen Mieter und Vermieter die nachfolgenden Bedingungen:
Alle möblierten Wohnungen zum vorübergehenden Gebrauch sind individuell nach einheitlichem modernem Standard eingerichtet, variieren jedoch in Mobiliar, Ausstattung, Größe und Lage.
Der Vermieter ist nicht Reiseveranstalter im Sinne der $$ 65aff. BGB; die dort beschriebenen Rechts- und Haftungsvorschriften für Reiseveranstalter finden daher keine Anwendung.

2. Hausordnung

Bitte halten sie sich an die allgemeinen Gepflogenheiten in Miethäusern. Ruhestörender Lärm ist unbedingt zu vermeiden.

3. Mietvertrag

Der Mieter ist verpflichtet, eine Kaution zu leisten. Ein Mietvertrag ist erst nach Zahlungseingang der Kaution und dessen Bestätigung abgeschlossen.
Die moatliche Miete muss bis spätestens zum 3. Werktag im jeweiligen Monat bezahlt werden. Sollten die Zahlungsbedingungen im Mietvertrag abweichen, sind diese bindend. Vermieter und Mieter verpflichten sich zur Erfüllung des Vertrages.
Die Schlüsselübergabe erfolgt direkt vor Ort in der jeweiligen Wohnung. Die Schlüssel erhalten Sie am Einzugstag zwischen 9 Uhr bis 19 Uhr. Spätere Schlüsselübergaben sind nach Absprache möglich.
Am Auszugstag muss die Wohnung bis 11 Uhr geräumt sein. Andere Zeiten nach Absprache.
Das Rauchen ist in allen Wohnräumen untersagt.
Der Gast haftet für selbst verursachte Schäden an der Wohnung während seiner Nutzung in voller Höhe.
Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung, Fahrstuhl usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Mietminderung ist ausgeschlossen.
Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.
Bei Beendigung der Mietzeit muss das Geschirr abgewaschen sein.
Bei Verlust des Wohnungsschlüssels haftet der Mieter mit 50 Euro.
Eine Änderung der Ausstattung der Wohnung bleibt dem Vermieter vorbehalten.
Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung im Notfall oder nach Absprache zu betreten.
Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht.

4. Tiere

Haustiere sind i.d.R. leider nicht mehr erlaubt. Ausnahmeregelungen nach Absprache.

5. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.

6. Salvatorische Klausel

Sollten einige Passagen unrichtig oder unwirksam formuliert sein, soll im Streitfall eine dem Sinn nach geltende Auslegung erfolgen.